Allgemeine Geschäftsbedingungen:
I. Geltungsbereich
1. Für alle Geschäfte mit der Firma MKK Maßarbeit – Marco Kruska (nachfolgend MKK genannt) gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen. Die Firma MKK
erkennt von den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers nicht an. Diese werden selbst dann nicht
Vertragsbestandteil, wenn MKK ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Mit der Erteilung eines Auftrages wird die ausschließliche Gültigkeit dieser Geschäftsbedingungen durch den Kunden anerkannt.
II. Auftragserteilung
1. Der Auftraggeber bestätigt mit der Auftragserteilung, dass er rechtmäßiger Lizenzeigentümer der zu installierenden/ zu wartenden Software ist und dass die in Auftrag gegebenen Arbeiten mit den Lizenzbestimmungen des jeweiligen Urhebers vereinbar sind.
2. Der Auftraggeber stellt die Firma MKK von allen Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die, trotz seiner in Absatz 1. beschriebenen Bestätigung, aus der Verletzung Lizenz-, Urheber- und sonstiger Bestimmungen, bei Ausführung des Auftrages ggf. entstehen.
III. Zahlungen
1. Rechnungen sofort nach ihrem Erhalt ohne Abzug zu begleichen.
2. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen gegenüber den Rechnungen der Firma MKK ist nur zulässig, wenn diese Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig
festgestellt worden sind. Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten gegenüber MKK ist im kaufmännischen Verkehr ausgeschlossen.
3. Kommt der Auftraggeber mit seiner Zahlungspflicht ganz oder teilweise in Verzug, so hat er ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen in Höhe von jährlich 5% über dem
Basiszins der EZB zu zahlen, soweit die Firma MKK nicht einen höheren Schaden nachweist. Alternativ dazu behält sich MKK im Verzugsfall das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten.
IV. Eigentumsvorbehalt
1. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen Eigentum von MKK.
2. Bei Pfändungen oder Beschlagnahmungen hat der Kunde MKK unverzüglich schriftlich zu unterrichten und hat zeitgleich Dritte auf den Eigentumsvorbehalt von MKK in geeigneter Form hinzuweisen.
3. Der Auftraggeber darf über die Vorbehaltsware nicht ohne Zustimmung von MKK verfügen. Für den Fall, dass der Auftraggeber die Vorbehaltsware mit Einverständnis von MKK veräußert, tritt er bereits mit Vertragsabschluss alle Ansprüche an seine Abnehmer bis zum Wert der Ware an MKK ab.
V. Garantie
1. Die Firma MKK übernimmt für veräußerte Hardware sofern nicht anders vereinbart eine Garantie von 2 Jahren ab Lieferdatum. Eventuell abweichende Vereinbarungen werden unter Berücksichtigung gesetzlicher Mindestbestimmungen schriftlich in der Rechnung fixiert.
2. Die Garantie umfasst nicht die Beseitigung von Mängeln, die durch äußere Einflüsse, die Wahl einer ungeeigneten Arbeitsumgebung durch den Kunden oder durch
Bedienungsfehler entstehen.
3. Die Garantie erlischt bei vorgenommenen Änderungen oder Eingriffen an den Produkten, welche nicht durch MKK oder einer durch MKK autorisierten Person durchgeführt wurden.
4. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, übernimmt die Firma MKK keine Garantien auf die dauerhafte Funktion sämtlicher Software.
VI. Haftungsbeschränkungen
1. Grundlegende Haftungsbeschränkungen
1.1. Schadenersatzansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus
unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.
1.2. Dies gilt nicht, soweit zum Beispiel nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten zwingend gehaftet wird.
1.3. Wie unter Punkt II. festgelegt, bestätigt der Auftraggeber mit der Auftragserteilung, dass er rechtmäßiger Lizenzeigentümer der zu installierenden/zu wartenden
Software ist und dass die in Auftrag gegebenen Arbeiten mit den Lizenzbestimmungen des jeweiligen Urhebers vereinbar sind. Folglich ist MKK nicht für Ansprüche Dritter, die aus der Verletzung von Lizenz-, Urheber- und sonstiger Bestimmungen, bei Ausführung des Auftrages ggf. entstehen, verantwortlich.
2. Ergänzende Regelungen hinsichtlich Datensicherungen
2.1. Der Kunde ist dafür verantwortlich von seinen Daten eine Datensicherung zu erstellen. MKK haftet nicht für verloren gegangene Daten, auch wenn Daten durch
Installation oder ähnliches verloren gingen, die durch MKK durchgeführt wurden. Auf Aufforderung des Kunden wird MKK eine Sicherung seiner Daten gegen Entgelt
vornehmen.
2.2. Sofern nicht vertraglich anders vereinbart, ist der Kunde auch für das regelmäßige Anfertigen von Datensicherungen selbst verantwortlich. Auf Aufforderung des
Kunden wird MKK die regelmäßige Sicherung seiner Daten gegen Entgelt vornehmen.
2.3. Automatisierte Datensicherungsverfahren:
2.3.1. Wurde eine automatische Datensicherung durch MKK eingerichtet, hat der Kunde die regelmäßige Funktion selbst zu überwachen. Diese Aufgabe kann der Kunde gegen Entgelt an MKK übertragen.
2.3.2. Im Falle automatischer Datensicherungen durch MKK trägt der Kunde die Verantwortung dafür, in für ihn vertretbaren Abständen, Sicherungen auf portable Medien zu erstellen und diese an einem sicheren Ort zu verwahren, um Schäden im Fall von höherer Gewalt wie z. B. Brand, Diebstahl etc. oder einem zeitgleichen Defekt des Quell- und des durch MKK eingesetzten Sicherungsmediums zu vermeiden. Auf Aufforderung des Kunden wird MKK auch diese Maßnahme gegen Entgelt vornehmen.
VII. Schlussbestimmungen
1. Soweit diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine abweichenden Vorschriften enthalten, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleiben alle übrigen Bestimmungen unberührt.